Was bringt die KV bei Zahnimplantaten?

Zahnimplantate

Gesetzesänderungen haben dazu geführt, dass das System der Erstattung von Zahnersatzkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem hohen Eigenanteil für den Patienten führen. ein Zahnzusatzversicherung ist hier sinnvoll.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Kostenersatz für Zahnimplantate

Im Jahre 2005 wurde eine neue Verordnung erlassen, die eine feste Bezuschussung von Zahnimplantaten vorsieht. Der gesetzlich Versicherte, der beim Zahnarzt ein Zahnimplantat machen lässt, konnte vor 2005 damit rechnen, dass seine GKV eine prozentuale Bezuschussung auf seinen Zahnersatz leistete. Das konnten, abhängig von der Bonussituation, bis zu 65 % der Zahnimplantat Kosten sein. Nach 2005 wird die Versorgung einer Zahnlücke bei allen Patienten gleich vergütet. Das ist unabhängig von den zahnmedizinischen Maßnahmen. Eine Kommission legt die Kriterien fest, die die Regelversorgung bestimmen. Es ist danach egal, wie die Zahnlücke versorgt wird. Sei es durch Implantat oder durch Brücke. Der Zuschuss ist der gleiche. Der Patient reicht einen Heil- oder Kostenplan ein und erhält den Festzuschuss durch die GKV. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier helfen. Sie trägt die Zahnersatz Kosten bis zu 100 % einschließlich der Knochenaufbaumaßnahmen.

Private Krankenversicherung (PKV) - Kostenerstattung für Implantate

Zahnersatzkosten sind im Leistungskatalog der PKV enthalten. Jede Versicherung hat aber ein eigenes Erstattungssystem entwickelt, was für den Kunden den Vergleich erschwert.

Wichtig ist es, sich vor der Einsetzung eines Implantats,vom Zahnarzt einen Behandlungs- und Kostenplan erstellen zu lassen. Damit kann der Patient eine Kostenübernahmen durch seine PKV abklären lassen. Der Patient, der mit dem Zahnarzt einen Behandlungsvertrag eingegangen ist, muss nach Abschluss der Behandlung diese bezahlen, dabei ist es egal, was die Krankenkasse zahlt. Üblicherweise, so nicht im Versicherungsvertrag anders beschlossen, leistet die Versicherung eine Zahnimplantat Kostenerstattung in Höhe des vereinbarten Tarifs. Der Patient sollte damit rechnen, dazu zahlen zu müssen.

Einige privaten Versicherungen passen sich dem Kostenersatz der GKV an.

Streitpunkte mit der PKV, die sich ergeben können, sind oft erhöhte Schwierigkeiten in der Behandlung oder die Erstattung von Materialkosten. Erkennt die Krankenkasse diese nicht an, muss das Gericht entscheiden.