Krankenversicherung

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung erstattet ihren Versicherungsnehmern die im Vertrag, oder Leistungskatalog vereinbarten Kosten für entsprechende Leistungen. Sie ist Teil unseres Gesundheits- und Sozialversicherungssystems. In Deutschland besteht für alle Bürger Krankenversicherungspflicht. Das kann in zwei unterschiedlichen Systemen erfolgen.

Das sind die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Nicht jeder Bürger darf frei wählen, welcher Krankenversicherung er beitreten möchte. Arbeiter und Angestellte, die mit ihrem Verdienst unter einer bestimmten Grenze liegen, die von der Regierung jedes Jahr neu festgelegt wird (2009 sind das brutto 4.050 Euro im Monat), müssen sich in einer GKV versichern. Der Beitrag jeder GKV wird prozentual vom Bruttolohn erhoben und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Kassenpatienten können ihre Kinder, die noch kein eigenes Einkommen haben, oder den gering verdienenden Ehepartner beitragsfrei mit versichern.

Die Leistungen aller GKV sind in einem einheitlichen Leistungskatalog klar festgelegt. Sie beinhalten die Grundversorgung zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit. Viele moderne Behandlungsmethoden, oder hochwertige Leistungen sind nicht enthalten und werden von dieser Krankenversicherung nicht bezahlt. Der Kassenpatient kann sich zusätzlich über eine freiwillige Krankenzusatzversicherung mit weiteren Leistungen versichern.

Die Leistungen der PKV sind wesentlich umfangreicher. Hier bestimmt der Privatpatient selbst, was er wie und zu welchen Bedingungen versichern möchte. Von der Grundabsicherung bis zu Spezialbehandlungen kann alles versichert werden. Unabhängig vom Einkommen richtet sich der Beitrag nach den gewünschten Behandlungen und Leistungen, dem Alter bei Vertragsbeginn und eventuell bestehenden gesundheitlichen Dauerschäden.

Die Beitragshöhe kann zwischen den Versicherern bei gleichen Vorraussetzungen unterschiedlich sein und sollte verglichen werden. Ein Wechsel innerhalb der Systeme ist in der Regel bis 55 Jahre bei Beachtung der Kündigungsfristen möglich. Ob er sinnvoll ist, muss jeder selbst prüfen. Besonders der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung wird nach einigen Jahren kaum günstig wechseln können, weil schon durch das gestiegene Alter der Beitrag höher ist. Dazu kommen oft noch gesundheitliche Probleme, die den Beitrag weiter erhöhen können.

Der Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung wurde per Gesetz stark eingeschränkt. In der Regel kann der Privatpatient nur innerhalb seiner Krankenversicherung in einen Basistarif wechseln, wenn der bisherige Beitrag zu hoch wird.


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